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   BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B   

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https://dejure.org/2013,13238
BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B (https://dejure.org/2013,13238)
BSG, Entscheidung vom 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B (https://dejure.org/2013,13238)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - B 11 AL 136/12 B (https://dejure.org/2013,13238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 119 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 7 Abs 1a SGB 4, § 3 AltTZG 1996
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit und -bedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Altersteilzeitarbeitsverhältnis - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 119 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 7 Abs 1a SGB 4, § 3 AltTZG 1996
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit und -bedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Altersteilzeitarbeitsverhältnis - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit und -bedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Altersteilzeitarbeitsverhältnis - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - keine ausreichende Darlegung der Klärungsfähigkeit und -bedürftigkeit - Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Altersteilzeitarbeitsverhältnis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Insoweit hätte sich der Beschwerdeführer nicht nur mit der vom Landessozialgericht (LSG) maßgeblich herangezogenen Entscheidung des BSG zur Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses in Fällen der Vereinbarung von Altersteilzeit unter Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis (vgl BSG, Urteil vom 21.7.2009 - B 7 AL 6/08 R - BSGE 104, 90 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 18) auseinandersetzen müssen, sondern auch mit weiterer Rechtsprechung des BSG zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (vgl etwa Urteil des Senats vom 4.7.2012 - B 11 AL 16/11 R - SozR 4-4300 § 123 Nr. 6 RdNr 23 und RdNr 28 mwN) , ferner mit der vom LSG auf Seite 7 des Urteils zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Umfang der Pflichten des Betriebserwerbers und damit zusammenhängend mit dem weiter auf Seite 8 des Urteils des LSG erwähnten Schrifttum zum Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sowie mit der Einführung des § 8a AltTZG ab 21.7.2004 (vgl ua Rolfs in Erfurter Komm zum Arbeitsrecht, 13. Aufl 2013, 130. ATG, § 8a Nr. 1 ff; Kreitner in Küttner, Personalbuch, 20. Aufl 2013, 11 Altersteilzeit RdNr 15 f; Rittweger in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Komm zum Arbeitsrecht, ATG, § 8a RdNr 1 und RdNr 6) .
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 16/11 R

    Arbeitslosenversicherung - fortbestehendes Arbeitsverhältnis während

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Insoweit hätte sich der Beschwerdeführer nicht nur mit der vom Landessozialgericht (LSG) maßgeblich herangezogenen Entscheidung des BSG zur Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses in Fällen der Vereinbarung von Altersteilzeit unter Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis (vgl BSG, Urteil vom 21.7.2009 - B 7 AL 6/08 R - BSGE 104, 90 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 18) auseinandersetzen müssen, sondern auch mit weiterer Rechtsprechung des BSG zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (vgl etwa Urteil des Senats vom 4.7.2012 - B 11 AL 16/11 R - SozR 4-4300 § 123 Nr. 6 RdNr 23 und RdNr 28 mwN) , ferner mit der vom LSG auf Seite 7 des Urteils zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Umfang der Pflichten des Betriebserwerbers und damit zusammenhängend mit dem weiter auf Seite 8 des Urteils des LSG erwähnten Schrifttum zum Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sowie mit der Einführung des § 8a AltTZG ab 21.7.2004 (vgl ua Rolfs in Erfurter Komm zum Arbeitsrecht, 13. Aufl 2013, 130. ATG, § 8a Nr. 1 ff; Kreitner in Küttner, Personalbuch, 20. Aufl 2013, 11 Altersteilzeit RdNr 15 f; Rittweger in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Komm zum Arbeitsrecht, ATG, § 8a RdNr 1 und RdNr 6) .
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist in der Beschwerdebegründung auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 4-1500 § 160a Nr. 9) .
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Soweit geltend gemacht wird, dem Arbeitgeber sei kein "Restdirektionsrecht" verblieben und der Arbeitnehmer sei nicht an das Beschäftigungsverbot aus dem Altersteilzeitvertrag gebunden gewesen, verkennt der Beschwerdeführer, dass die Beurteilung, ob grundsätzliche Bedeutung vorliegt, auf der Tatsachengrundlage der Vorinstanz zu erfolgen hat (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 7.5.2009 - B 11 AL 72/08 B - Juris RdNr 7 - und vom 17.6.2009 - B 11 AL 187/08 B - Juris RdNr 5) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Im Rahmen einer den Anforderungen genügenden Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist vielmehr auch auf Rechtsprechung einzugehen, die Anhaltspunkte dafür geben kann, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Beschluss des Senats vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8 stRspr) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Darzulegen ist insbesondere, dass die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann, und es ist der Schritt darzustellen, den das BSG zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; stRspr) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist in der Beschwerdebegründung auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 4-1500 § 160a Nr. 9) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Denn im Beschwerdeverfahren ist nicht darüber zu befinden, ob das LSG die Sache richtig entschieden hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 und Nr. 67; stRspr) .
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist in der Beschwerdebegründung auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich und deren Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit, vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 4-1500 § 160a Nr. 9) .
  • BSG, 07.12.2010 - B 11 AL 74/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Darlegung

    Auszug aus BSG, 22.05.2013 - B 11 AL 136/12 B
    Im Rahmen einer den Anforderungen genügenden Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist vielmehr auch auf Rechtsprechung einzugehen, die Anhaltspunkte dafür geben kann, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Beschluss des Senats vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8 stRspr) .
  • BSG, 17.06.2009 - B 11 AL 187/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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